Insbesondere in ländlichen Siedlungslagen ist es zur planungsrechtlichen Steuerung weiterer Entwicklungen oftmals nicht erforderlich, Bebauungspläne aufzustellen.

Die NWP GmbH hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Satzungen entsprechend der jeweiligen städtebaulichen-planungsrechtlichen Ausgangssituation erarbeitet. Daher liegen vielfältige Erfahrungen bei der Bearbeitung von Abgrenzungssatzungen gemäß § 34 (4) Nr. 1 BauGB, Entwicklungssatzungen gemäß § 34 (4) Nr. 2 BauGB und Abrundungssatzungen gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB sowie Kombinationen aus diesen Satzungen vor.